15 K 1466/07•Finanzgericht Köln, 2007-12-11, 15 K 1466/07
Finanzgericht Köln, 2007-12-11, 15 K 1466/07
15 K 1466/07Steuergericht11.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 1466/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 15 K 1466/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1211.15K1466.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des formlos in Gestalt der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2001 ergan-genen Umsatzsteuerbescheides 2001 vom 30.04.2003 wird die Umsatzsteuer 2001 auf 1.107.319,53 € (entspricht 2.165.728,75 DM) festgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/10 und der Beklagte zu 9/10.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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