10 K 5858/98•Finanzgericht Köln, 2007-12-14, 10 K 5858/98
Finanzgericht Köln, 2007-12-14, 10 K 5858/98
10 K 5858/98Steuergericht14.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 5858/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: 10 K 5858/98
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1214.10K5858.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 23% und dem Beklagten zu 77% auferlegt.
Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.
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