5 K 4403/03•Finanzgericht Köln, 2007-12-19, 5 K 4403/03
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 4403/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-19
Aktenzeichen: 5 K 4403/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1219.5K4403.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom ......... 2001 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.
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