4 V 3366/07•Finanzgericht Köln, 2008-01-30, 4 V 3366/07
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 V 3366/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-30
Aktenzeichen: 4 V 3366/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0130.4V3366.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2004 vom 19.07.2007 wird in Höhe von 5.462,00 € ab Fälligkeit ausgesetzt.
Die Aussetzung der Vollziehung endet mit Bestandskraft des angefochtenen Bescheides, spätestens 1 Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung im Verfahren der Hauptsa-che.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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