Finanzgericht Köln, 2008-01-30, 4 V 3366/07

4 V 3366/07Steuergericht30.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 V 3366/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-30

Aktenzeichen: 4 V 3366/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0130.4V3366.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2004 vom 19.07.2007 wird in Höhe von 5.462,00 € ab Fälligkeit ausgesetzt.

Die Aussetzung der Vollziehung endet mit Bestandskraft des angefochtenen Bescheides, spätestens 1 Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung im Verfahren der Hauptsa-che.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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