15 K 2446/02•Finanzgericht Köln, 2008-02-12, 15 K 2446/02
Finanzgericht Köln, 2008-02-12, 15 K 2446/02
15 K 2446/02Steuergericht12.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 2446/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-12
Aktenzeichen: 15 K 2446/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0212.15K2446.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1996 vom 6.6.2000 und der da-zu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 8.3.2002 wird die Einkommensteuer 1996 auf 95.141,19 € (entspricht 186.080 DM) festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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