8 K 4007/06•Finanzgericht Köln, 2008-02-26, 8 K 4007/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 4007/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 8 K 4007/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0226.8K4007.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 24. Januar 2005 die Einkommensteuerbescheide 1978 vom 2. August 1990 und vom 11. September 1991, die Einkommensteuerbescheide 1979 vom 24. Juli 1990 und vom 11. September 1991 sowie die Einkommensteuerbescheide 1980 und 1981, soweit sie auf den Grundlagenbe-scheiden vom 6. November 1989 bzw. vom 9. August 1991 beruhen, aufzuheben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfah-rens.
Die Revision wird zugelassen.
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