10 Ko 3928/07•Finanzgericht Köln, 2008-04-17, 10 Ko 3928/07
Finanzgericht Köln, 2008-04-17, 10 Ko 3928/07
10 Ko 3928/07Steuergericht17.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 3928/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-17
Aktenzeichen: 10 Ko 3928/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0417.10KO3928.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Erinnerung wird abgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Erinnerungsführerin zu tragen.
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