11 K 4917/07•Finanzgericht Köln, 2008-12-03, 11 K 4917/07
Finanzgericht Köln, 2008-12-03, 11 K 4917/07
11 K 4917/07Steuergericht03.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 4917/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-03
Aktenzeichen: 11 K 4917/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1203.11K4917.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 entsprechend der ihm vorliegenden Einkommensteuererklärungen zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.
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