10 Ko 1455/08•Finanzgericht Köln, 2008-12-08, 10 Ko 1455/08
Finanzgericht Köln, 2008-12-08, 10 Ko 1455/08
10 Ko 1455/08Steuergericht08.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 1455/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-08
Aktenzeichen: 10 Ko 1455/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1208.10KO1455.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die dem Erinnerungsgegner für das Verfahren 3 K 5469/04 einschließlich des Vorverfahrens zu erstattenden Kosten werden auf 1.193,63 € festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat der Erinnerungsführer zu 3/4 und der Erinnerungsgegner zu 1/4 tragen.
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