10 Ko 2250/08•Finanzgericht Köln, 2008-12-08, 10 Ko 2250/08
Finanzgericht Köln, 2008-12-08, 10 Ko 2250/08
10 Ko 2250/08Steuergericht08.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 2250/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-08
Aktenzeichen: 10 Ko 2250/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1208.10KO2250.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die den Erinnerungsgegnern im Verfahren 7 K 539/09 einschließlich des Vorverfahrens zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 2.372,12 € festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsgegner zu tragen.
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