Finanzgericht Köln, 2008-12-08, 10 Ko 2250/08

10 Ko 2250/08Steuergericht08.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 2250/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-08

Aktenzeichen: 10 Ko 2250/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1208.10KO2250.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die den Erinnerungsgegnern im Verfahren 7 K 539/09 einschließlich des Vorverfahrens zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 2.372,12 € festgesetzt.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsgegner zu tragen.

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