10 Ko 540/08•Finanzgericht Köln, 2008-12-10, 10 Ko 540/08
Finanzgericht Köln, 2008-12-10, 10 Ko 540/08
10 Ko 540/08Steuergericht10.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 540/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-10
Aktenzeichen: 10 Ko 540/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1210.10KO540.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die der Erinnerungsgegnerin für das Verfahren 11 K 2969/06 einschließlich des Vorverfahrens zu erstattenden Kosten werden auf 2.854,17 € festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben der Erinnerungsführer zu 2/9 und die Erinnerungsgegnerin zu 7/9 zu tragen.
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