15 K 3336/08•Finanzgericht Köln, 2008-12-11, 15 K 3336/08
Finanzgericht Köln, 2008-12-11, 15 K 3336/08
15 K 3336/08Steuergericht11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 3336/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-11
Aktenzeichen: 15 K 3336/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1211.15K3336.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2006 vom 28.4.2008 und teilweiser Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 2.9.2008 wird die Einkommensteuer 2006 auf ... € geändert festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung für die Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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