15 K 4963/01•Finanzgericht Köln, 2008-12-11, 15 K 4963/01
Finanzgericht Köln, 2008-12-11, 15 K 4963/01
15 K 4963/01Steuergericht11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 4963/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-11
Aktenzeichen: 15 K 4963/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1211.15K4963.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1. sowie der Kläger zu 2. jeweils zu 25 v.H., der Kläger zu 3. zu 10 v.H. und die Klägerin zu 4. zu 40 v.H., jedoch mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Die Revision wird zugelassen.
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