14 K 1793/08•Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 1793/08
Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 1793/08
14 K 1793/08Steuergericht21.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 1793/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 14 K 1793/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0121.14K1793.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids vom 24.4.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 24.4.2008, soweit diese den Zeitraum November 2005 bis April 2007 und die Ablehnung einer monatlichen Zahlung über 77 € hinaus betreffen, wird die Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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