Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 1793/08

14 K 1793/08Steuergericht21.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 1793/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-21

Aktenzeichen: 14 K 1793/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0121.14K1793.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheids vom 24.4.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 24.4.2008, soweit diese den Zeitraum November 2005 bis April 2007 und die Ablehnung einer monatlichen Zahlung über 77 € hinaus betreffen, wird die Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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