Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 2708/05

14 K 2708/05Steuergericht21.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 2708/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-21

Aktenzeichen: 14 K 2708/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0121.14K2708.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheids vom 18.01.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2005 wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld für den Zeit-raum von Januar 2005 bis Oktober 2007 im Wege der Abzweigung auszuzahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt mit Ausnahme der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.