14 K 2708/05•Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 2708/05
Finanzgericht Köln, 2009-01-21, 14 K 2708/05
14 K 2708/05Steuergericht21.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 2708/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 14 K 2708/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0121.14K2708.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheids vom 18.01.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2005 wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld für den Zeit-raum von Januar 2005 bis Oktober 2007 im Wege der Abzweigung auszuzahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt mit Ausnahme der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Die Revision wird zugelassen.
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