9 K 204/07•Finanzgericht Köln, 2009-02-05, 9 K 204/07
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 204/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: 9 K 204/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0205.9K204.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des Erbschaftsteuerbescheids vom 24. September 2007 wird die Erbschaftsteuer auf 312.417 € herabgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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