Finanzgericht Köln, 2009-02-05, 9 K 204/07

9 K 204/07Steuergericht05.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 204/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-05

Aktenzeichen: 9 K 204/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0205.9K204.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Unter Änderung des Erbschaftsteuerbescheids vom 24. September 2007 wird die Erbschaftsteuer auf 312.417 € herabgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

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