5 K 1023/06•Finanzgericht Köln, 2009-10-02, 5 K 1023/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 1023/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-02
Aktenzeichen: 5 K 1023/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:1002.5K1023.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 06.02.2006 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung werden
der Klägerin und dem Beklagten je zur Hälfte auferlegt; die Kosten ab
der mündlichen Verhandlung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung
vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-
heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs
der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben
Höhe leistet.
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