Finanzgericht Köln, 2009-11-12, 13 K 3803/06

13 K 3803/06Steuergericht12.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 3803/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-12

Aktenzeichen: 13 K 3803/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:1112.13K3803.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid und der Bescheid über die Feststellung des vor-tragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2001 werden dahingehend abgeändert, dass der Gewinn und die Hinzurechnungen um die Spenden von ... DM bei der Be-rechnung des Gewerbeertrages 2001 gemäß § 9 Nr. 5 GewStG gekürzt werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Festsetzung und Feststellung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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