Finanzgericht Köln, 2010-01-13, 9 K 4447/08

9 K 4447/08Steuergericht13.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 4447/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: 9 K 4447/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0113.9K4447.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2003 vom 24.09.2008 wird unter Aufhebung der Ein-spruchsentscheidung vom 11.12.2008 geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzuge-ben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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