13 K 3157/05•Finanzgericht Köln, 2010-01-14, 13 K 3157/05
Finanzgericht Köln, 2010-01-14, 13 K 3157/05
13 K 3157/05Steuergericht14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 3157/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 13 K 3157/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0114.13K3157.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, den Bestand des steuerlichen Einlagekontos ge-mäß § 27 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zum 31. Dezember 2001 in Höhe von ... € und zum 31. Dezember 2002 in Höhe von ... € festzustel-len.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 v.H. und der Beklagte zu 70 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig voll-streckbar.
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