Finanzgericht Köln, 2010-01-14, 13 K 3157/05

13 K 3157/05Steuergericht14.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 3157/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 13 K 3157/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0114.13K3157.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, den Bestand des steuerlichen Einlagekontos ge-mäß § 27 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zum 31. Dezember 2001 in Höhe von ... € und zum 31. Dezember 2002 in Höhe von ... € festzustel-len.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 v.H. und der Beklagte zu 70 v.H.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig voll-streckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.