13 K 18/06•Finanzgericht Köln, 2010-02-10, 13 K 18/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 18/06 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 13 K 18/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0210.13K18.06.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
§ 8b Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Geset-zes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteue-rung vom 23. Oktober 2000 (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) ist bei der Er-mittlung des Einkommens der Klägerin im Streitjahr 2001 auf eine Teilwertab-schreibung auf ihre Beteiligung an der S Ltd. mit Sitz in Großbritanien wegen Verstoßes gegen Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vormals Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemein-schaft) nicht anzuwenden.
Die Kostenentscheidung ist dem Endurteil vorbehalten.
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