6 K 4092/05•Finanzgericht Köln, 2010-02-25, 6 K 4092/05
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 4092/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-25
Aktenzeichen: 6 K 4092/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0225.6K4092.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Verlustfeststellungsbescheide zur Einkommensteuer auf den 31.12.2002, 31.12.2003 und 31.12.2004 vom 11.05.2005, 29.04.2005 und 17.06.2005 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 27.09.2005 werden dahingehend geändert, dass zum 31.12.2002 ein verbleibender Verlustvortrag in Höhe von € ..., zum 31.12.2003 in Höhe von € ... und zum 31.12.2004 in Höhe von ... festgestellt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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