15 K 4135/05•Finanzgericht Köln, 2010-03-02, 15 K 4135/05
Finanzgericht Köln, 2010-03-02, 15 K 4135/05
15 K 4135/05Steuergericht02.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 4135/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: 15 K 4135/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0302.15K4135.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der angefochtene Einkommensteuerbescheid und die Festsetzung des Solidari-tätszuschlags 1999 vom 15.12.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.09.2005 werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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