Finanzgericht Köln, 2010-03-03, 10 K 3312/08

10 K 3312/08Steuergericht03.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 3312/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-03

Aktenzeichen: 10 K 3312/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0303.10K3312.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 21.5.2008 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 14.8.2008 wird für die Monate ab Juni 2007 aufgeho-ben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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