14 K 4943/07•Finanzgericht Köln, 2010-03-03, 14 K 4943/07
Finanzgericht Köln, 2010-03-03, 14 K 4943/07
14 K 4943/07Steuergericht03.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 4943/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-03
Aktenzeichen: 14 K 4943/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0303.14K4943.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 vom 27.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.11.2007 werden dahingehend abgeändert, dass der Gewinn aus selbstständiger Arbeit in der Weise gemindert wird, dass weitere Betriebsausgaben in Höhe von 7.741 EUR im Jahr 2003 und 12.851 EUR im Jahr 2004 angesetzt werden. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden entsprechend abgeändert. Die Berechnung der festzusetzenden Steuern wird dem Beklagten aufgegeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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