12 K 4494/07•Finanzgericht Köln, 2010-03-17, 12 K 4494/07
Finanzgericht Köln, 2010-03-17, 12 K 4494/07
12 K 4494/07Steuergericht17.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 12 K 4494/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: 12 K 4494/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0317.12K4494.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2004 vom 23.04.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.11.2007 wird abgeändert und die Einkommensteuer auf 0,- € herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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