Finanzgericht Köln, 2010-04-14, 10 Ko 329/10

10 Ko 329/10Steuergericht14.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 329/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-14

Aktenzeichen: 10 Ko 329/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0414.10KO329.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts Köln im Verfahren 14 V 165/09 vom 21.01.2010 wird aufgehoben.

Die gesetzliche Vergütung wird festgesetzt auf 1.816,65 €.

Die Vergütung ist ab dem 07.12.2009 (Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht) mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen (§ 11 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz i. V. m. § 104 Abs. 1 der Zivilprozessordnung).

Die Kosten des Verfahrens tragen die Erinnerungsgegner.

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