10 Ko 329/10•Finanzgericht Köln, 2010-04-14, 10 Ko 329/10
Finanzgericht Köln, 2010-04-14, 10 Ko 329/10
10 Ko 329/10Steuergericht14.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 329/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 10 Ko 329/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0414.10KO329.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts Köln im Verfahren 14 V 165/09 vom 21.01.2010 wird aufgehoben.
Die gesetzliche Vergütung wird festgesetzt auf 1.816,65 €.
Die Vergütung ist ab dem 07.12.2009 (Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht) mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen (§ 11 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz i. V. m. § 104 Abs. 1 der Zivilprozessordnung).
Die Kosten des Verfahrens tragen die Erinnerungsgegner.
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