10 Ko 2581/09•Finanzgericht Köln, 2010-05-05, 10 Ko 2581/09
Finanzgericht Köln, 2010-05-05, 10 Ko 2581/09
10 Ko 2581/09Steuergericht05.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 2581/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-05
Aktenzeichen: 10 Ko 2581/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0505.10KO2581.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die im Verfahren 9 K 5032/03 zu erstattenden Kosten werden auf 4.026,61 € festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat der Erinnerungsgegner zu tragen.
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