Finanzgericht Köln, 2010-05-06, 10 K 3427/09

10 K 3427/09Steuergericht06.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 3427/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-06

Aktenzeichen: 10 K 3427/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0506.10K3427.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Verfügung vom 24.9.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 6.10.2009 verpflichtet, der Klägerin für die Zeit von August 2009 bis einschließlich April 2010 Kindergeld in der gesetzlichen Höhe für ihre Tochter G zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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