Finanzgericht Köln, 2010-05-06, 10 Ko 3486/09

10 Ko 3486/09Steuergericht06.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 3486/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-06

Aktenzeichen: 10 Ko 3486/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0506.10KO3486.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die zu erstattenden Kosten werden auf 23.883,89 € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens haben der Erinnerungsführer zu 55 % und die Erinnerungsgegnerin zu 45 % zu tragen.

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