10 Ko 3486/09•Finanzgericht Köln, 2010-05-06, 10 Ko 3486/09
Finanzgericht Köln, 2010-05-06, 10 Ko 3486/09
10 Ko 3486/09Steuergericht06.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 3486/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-06
Aktenzeichen: 10 Ko 3486/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0506.10KO3486.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die zu erstattenden Kosten werden auf 23.883,89 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens haben der Erinnerungsführer zu 55 % und die Erinnerungsgegnerin zu 45 % zu tragen.
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