4 V 312/10•Finanzgericht Köln, 2010-05-31, 4 V 312/10
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 V 312/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-31
Aktenzeichen: 4 V 312/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0531.4V312.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2008 vom 23.12.2009 wird über die vom Antragsgegner bereits gewährte Aussetzung der Vollziehung in Höhe von 4.394,79 € hinaus um weitere 10.462,27 € ausgesetzt.
Die Aussetzung der Vollziehung endet mit Bestandskraft des angefochtenen Be-scheides, spätestens einen Monat nach Beendigung des Klageverfahrens 4 K 4190/09.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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