Finanzgericht Köln, 2010-09-08, 13 K 960/08

13 K 960/08Steuergericht08.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 960/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-08

Aktenzeichen: 13 K 960/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0908.13K960.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Verfügungen vom 24. November 2005 und vom 10. Mai 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Februar 2008 sowie die Verfügung vom 30. Juni 2009 über die Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftsteuer, Zinsen und Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2000 in wechselnder Höhe rechtswidrig waren.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Koste-nerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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