10 K 2460/07•Finanzgericht Köln, 2010-09-09, 10 K 2460/07
Finanzgericht Köln, 2010-09-09, 10 K 2460/07
10 K 2460/07Steuergericht09.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2460/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-09
Aktenzeichen: 10 K 2460/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0909.10K2460.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide für 1993 bis 2001 in den Fassungen der Änderungsbescheide vom 07. November 2001 bzw. 13. Dezember 2006 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23. Mai 2007 mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft wie folgt angesetzt wird: 1993 mit -93.487,- DM, 1994 mit - 10.760,- DM, 1995 mit - 38.534,- DM, 1996 mit +185.317,- DM, 1997 + 38.457,- DM, 1998 + 89.402,- DM, 1999 + 4.636,- DM, 2000 + 37.374,- DM und 2001 + 69.663,- DM. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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