Finanzgericht Köln, 2010-09-22, 4 K 478/07

4 K 478/07Steuergericht22.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 478/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-22

Aktenzeichen: 4 K 478/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0922.4K478.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2004 vom 6.1.2006 und der Einspruchsentscheidung vom 8.1.2007 wird die Einkommensteuer 2004 mit der Maßgabe festgesetzt, dass die Einkünfte der Klägerin aus selbstständiger Arbeit mit 23.400 € bemessen werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Einkommensteuer 2004 wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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