Finanzgericht Köln, 2010-10-01, 5 K 2567/06

5 K 2567/06Steuergericht01.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 2567/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-01

Aktenzeichen: 5 K 2567/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1001.5K2567.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 02.04.2004 und der Einspruchs-entscheidung vom 19.05.2006 wird der Beklagte verpflichtet, den Umsatzsteuerbe-scheid 1998 vom 10.05.2001 dahingehend zu ändern, dass die Vorsteuerkorrektur aus der Veräußerung des Erbbaurechts nebst Rehazentrum in Höhe von ... DM (...) rückgängig gemacht wird.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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