9 K 3882/09•Finanzgericht Köln, 2010-10-13, 9 K 3882/09
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 3882/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-13
Aktenzeichen: 9 K 3882/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1013.9K3882.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 11.11.2009 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12.11.2009 geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, dem Kläger das Ergebnis dieser Berechnung mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteil neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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