Finanzgericht Köln, 2010-10-26, 1 K 2939/10

1 K 2939/10Steuergericht26.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 2939/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-26

Aktenzeichen: 1 K 2939/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1026.1K2939.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007 vom 11.01.2010 in Ge-stalt der Einspruchsentscheidung vom 30.08.2010 wird die Steuer unter Berück-sichtigung des vollen Behindertenpauschbetrages in Höhe von 3.700,- € neu festgesetzt.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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