4 K 4262/08•Finanzgericht Köln, 2010-11-03, 4 K 4262/08
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 4262/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 4 K 4262/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1103.4K4262.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 26.10.2007 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer 2004 in Höhe von ./. 19.249,18 € festgesetzt wird.
Die Einspruchsentscheidung vom 14.11.2008 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist we-gen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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