Finanzgericht Köln, 2010-11-03, 4 K 4262/08

4 K 4262/08Steuergericht03.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 4262/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 4 K 4262/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1103.4K4262.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 26.10.2007 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer 2004 in Höhe von ./. 19.249,18 € festgesetzt wird.

Die Einspruchsentscheidung vom 14.11.2008 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist we-gen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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