Finanzgericht Köln, 2011-02-22, 1 K 4803/07

1 K 4803/07Steuergericht22.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 4803/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: 1 K 4803/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0222.1K4803.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 15.10.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.11.2007 wird die Beklagte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Kindergeld unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagt

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