12 V 1524/11•Finanzgericht Köln, 2011-09-20, 12 V 1524/11
Finanzgericht Köln, 2011-09-20, 12 V 1524/11
12 V 1524/11Steuergericht20.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 12 V 1524/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-20
Aktenzeichen: 12 V 1524/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0920.12V1524.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Bescheides für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen wird mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die laufenden (nach Quote verteilten) Einkünfte vorläufig mit 0,- € (statt 2.982,18 €) angesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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