Finanzgericht Köln, 2011-09-20, 12 V 1524/11

12 V 1524/11Steuergericht20.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 12 V 1524/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-20

Aktenzeichen: 12 V 1524/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0920.12V1524.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen wird mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die laufenden (nach Quote verteilten) Einkünfte vorläufig mit 0,- € (statt 2.982,18 €) angesetzt werden.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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