13 K 2582/07•Finanzgericht Köln, 2011-10-13, 13 K 2582/07
Finanzgericht Köln, 2011-10-13, 13 K 2582/07
13 K 2582/07Steuergericht13.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 2582/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-13
Aktenzeichen: 13 K 2582/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1013.13K2582.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid wegen Körperschaftsteuer 1999, Zinsen und Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer sowie zugehöriger Säumniszuschläge wird aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 80% und der Beklagte zu 20%.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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