Finanzgericht Köln, 2012-02-09, 15 K 3613/11

15 K 3613/11Steuergericht09.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 3613/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-09

Aktenzeichen: 15 K 3613/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0209.15K3613.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden beiden Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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