10 K 3397/09•Finanzgericht Köln, 2012-02-15, 10 K 3397/09
Finanzgericht Köln, 2012-02-15, 10 K 3397/09
10 K 3397/09Steuergericht15.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3397/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 10 K 3397/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0215.10K3397.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Abrechnungsbescheid vom 17. September 2009 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 24. September 2009 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.368,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.9.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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