10 K 290/11•Finanzgericht Köln, 2012-03-08, 10 K 290/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 290/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 10 K 290/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0308.10K290.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 17.11.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2011 wird dahingehend geändert, dass eine weitere außergewöhnliche Belastung in Höhe von 17.075,- € berücksichtigt wird.
Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten -erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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