7 K 1719/08•Finanzgericht Köln, 2012-03-28, 7 K 1719/08
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 7 K 1719/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-28
Aktenzeichen: 7 K 1719/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0328.7K1719.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 vom 31.10.2001, vom 11.3.2003 (Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung) und vom März 2007 (Übergabe der öffentlich zugestellten Bescheide an den Bevollmächtigten der Kläger) sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 24.4.2008 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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