10 Ko 1766/11•Finanzgericht Köln, 2012-04-23, 10 Ko 1766/11
Finanzgericht Köln, 2012-04-23, 10 Ko 1766/11
10 Ko 1766/11Steuergericht23.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 1766/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-23
Aktenzeichen: 10 Ko 1766/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0423.10KO1766.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 18. Mai 2011 wird dahin geändert, dass die den Erinnerungsgegnern zu erstattenden Kosten auf 44.777,21 € festgesetzt werden. Die übrigen Bestimmungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses bleiben bestehen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsgegner zu tragen.
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