Finanzgericht Köln, 2012-05-22, 3 K 989/06

3 K 989/06Steuergericht22.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 989/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-22

Aktenzeichen: 3 K 989/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0522.3K989.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Gemäß § 107 Abs. 1 FGO wird das Urteil des Senats vom 14. März 2012 auf S. 3 dahingehend berichtigt, dass es zu Beginn des zweitens Absatzes statt "Die Herren U und T..." heißen muss: "Die Herren C und D...."

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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