3 K 989/06•Finanzgericht Köln, 2012-05-22, 3 K 989/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 3 K 989/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-22
Aktenzeichen: 3 K 989/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0522.3K989.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Gemäß § 107 Abs. 1 FGO wird das Urteil des Senats vom 14. März 2012 auf S. 3 dahingehend berichtigt, dass es zu Beginn des zweitens Absatzes statt "Die Herren U und T..." heißen muss: "Die Herren C und D...."
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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