6 K 2010/08•Finanzgericht Köln, 2012-05-24, 6 K 2010/08
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 2010/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-24
Aktenzeichen: 6 K 2010/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0524.6K2010.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass
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der Ansatz eines Veräußerungsgewinns im Veranlagungszeitraum 1985 der rechtlich zutreffenden Besteuerung des Veräußerungsvorgangs im Streitjahr nicht entgegen steht,
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auch die Einlage der stillen Beteiligung an der A KG und des dieser Gesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens zu einer Steuerverstrickung der dafür erhaltenen Anteile geführt hat,
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es sich bei den im Zuge der gemischten Bar- und Sachgründung der E Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft KGaA erhaltenen Aktien ins-gesamt um einbringungsgeborene Anteile handelt, die quotal steuerverstrickt sind.
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