Finanzgericht Köln, 2012-05-24, 6 K 2010/08

6 K 2010/08Steuergericht24.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 2010/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-24

Aktenzeichen: 6 K 2010/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0524.6K2010.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass

  1. der Ansatz eines Veräußerungsgewinns im Veranlagungszeitraum 1985 der rechtlich zutreffenden Besteuerung des Veräußerungsvorgangs im Streitjahr nicht entgegen steht,

  2. auch die Einlage der stillen Beteiligung an der A KG und des dieser Gesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens zu einer Steuerverstrickung der dafür erhaltenen Anteile geführt hat,

  3. es sich bei den im Zuge der gemischten Bar- und Sachgründung der E Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft KGaA erhaltenen Aktien ins-gesamt um einbringungsgeborene Anteile handelt, die quotal steuerverstrickt sind.

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