10 K 1183/10•Finanzgericht Köln, 2012-06-14, 10 K 1183/10
Finanzgericht Köln, 2012-06-14, 10 K 1183/10
10 K 1183/10Steuergericht14.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 1183/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-14
Aktenzeichen: 10 K 1183/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0614.10K1183.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuerbescheide für 2002 bis 2005 werden mit der Maßgabe geändert, dass die außerbilanziellen Hinzurechnungen in Höhe von jährlich 51.129,19 € außer Ansatz bleiben. Die Neuberechnung der Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.