Finanzgericht Köln, 2012-08-07, 10 Ko 2683/11

10 Ko 2683/11Steuergericht07.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 2683/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-07

Aktenzeichen: 10 Ko 2683/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0807.10KO2683.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Der Erinnerungsführer trägt die Kosten Erinnerungsverfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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